Ersatzgeld für Arbeitseinsätze
Da die Teilnahme der Vereinsmitglieder des ASV Dulmania an Arbeitseinsätzen stetig zurückgeht, hat der Vorstand auf der Jahreshauptversammlung im Januar 2012 folgendes Konzept vorgestellt:
Ab dem Jahr 2012 werden für jeden geleisteten Arbeitseinsatz 10 Euro in bar pro teilnehmendem Mitglied zurück erstattet. Zur Finanzierung der Maßnahme werden von jedem vollzahlenden Mitglied ab Januar 2013 dann 5 Euro erhoben. (siehe auch Protokoll der Jahreshauptversammlung)
Der Erfolg dieser Maßnahme wird in der kommenden Zeit genau nachgehalten.
Fracking - gefährliche Gasförderung auch im Münsterland geplant
Bergbauberechtigungen für eine Fläche von 57.240 ha sind allein im westlichen Münsterland vergeben. Das Umweltbundesamt hat im August 2011 in seiner Stellungnahme "Einschätzung der Schiefergasförderung in Deutschland" erhebliche Risiken für unser Grundwasser und unsere Oberflächengewässer beschrieben:
Umweltaspekte - Risiken für Mensch und Umwelt
Die Aufsuchung und Förderung von unkonventionellen Gasvorkommen durch Fracking wird derzeit hinsichtlich der Risiken für Mensch und Umwelt in der Öffentlichkeit und den Medien kontrovers diskutiert. Umweltbeeinträchtigungen sind in allen Phasen dieser Fördertechnologie denkbar...
Grund-und Oberflächengewässer
Besorgnisse und Unsicherheiten über die Umwelterheblichkeit des Eingriffs bestehen hier besonders wegen des hohen Wasserbedarfs sowie wegen des Einsatzes von Chemikalien als Additive beim Fracking. Risiken für das Grundwasser bestehen durch die Lagerung wassergefährdender Chemikalien, durch die Bohrung selbst, durch die Erzeugung von Wegsamkeiten im Untergrund (Gebirge) und – letztendlich ebenso für Böden und Oberflächengewässer – bei der Entsorgung der Fracking-Fluide und des zu Tage geförderten Lagerstättenwassers.
- Obige Zitate entstammen der Seite 8 des pdf-Dokumentes. Hier der direkte Link: Einschätzung der Schiefergasförderung in Deutschland
- Link zu einer Seite mit vielen Infos zum Thema Fracking: www.gegen-gasbohren.de
Schleswig-Holstein gegen Catch & Release
Wir zitieren aus der Pressemitteilung zur Novellierung des Fischereigesetzes vom 05.10.2011 Frau Rumpf, Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume:
"Dem Tierschutz werde schließlich unter anderem dadurch noch besser Rechnung getragen, dass das Verbot des Fischfangens aus anderen Gründen als Hege oder Nahrungserwerb im künftigen Gesetz klargestellt werde. Die als "catch and release" bezeichnete Form des Angelns sei tierschutzrechtlich in Deutschland nicht zulässig, diese Regelung jedoch in der Praxis nicht überall bekannt. Lediglich das Zurücksetzen von Fischen, für die keine sinnvolle Verwertungsmöglichkeit bestehe, sei auch weiterhin erlaubt."
Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen veröffentlicht auf seinen Seiten die aktuelle Rote Liste 2010 für unser Bundesland. Hier der Link: www.lanuv.nrw.de/natur/arten/roteliste.htm
Schleswig-Holstein - Angeln ohne Fischereischein
Schleswig-Holstein hat eine liberale Haltung, wenn es um den Fischereischein (amtlicher Lichtbildausweis) geht. Jugendliche können den Fischereischein schon mit 12 Jahren erlangen, und für Touristen gibt es eine befristete "Urlauberlizenz".
Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Angler für jedes Gewässer meist noch einen Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten. In den dortigen Küstengewässern von Nord- und Ostsee darf jeder angeln, der einen gültigen Fischereischein besitzt. Ein Erlaubnisschein für Nord- und Ostsee ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein verabschiedete gerade, die befristete "Urlauberlizenz" auch für die Einheimischen einzuführen - also für alle Bürger und Besucher. Benötigt wird lediglich eine auf 28 aufeinanderfolgende Tage befristete Ausnahmegenehmigung, die bisher nur Urlauber mit Hauptwohnsitz in anderen Ländern/Bundesländern bekamen.
Der Fischereischein wird somit erheblich an Bedeutung verlieren. Anstelle der Sachkunde, erworben durch Schulungen und Prüfungen, soll ein Merkblatt ausgehändigt werden, wie es zur Zeit bereits die Urlauber im nördlichsten Bundesland in die Hand bekommen.
Gesetze und Verordnungen in NRW
Das Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen veröffentlicht auf seiner Seite recht.nrw.de auch uns Angler interessierende Verordnungen und Gesetze:
- Mindestmaße, Schonzeiten wurden 2010 geändert und sind nachzulesen in der Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung - LFischVO).
- Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesfischereigesetzes
- Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz - LFischG)
- Fischerprüfungsordnung ...
Catch & Release aus Sicht der Eidgenossen
In der Schweiz gibt es seit einiger Zeit klare Regeln, die nicht nur den Einsatz von Widerhaken verbieten, sondern auch das Angeln mit der Absicht, die Fische wieder frei zu lassen. Der Urlauber, der als Gastangler die wunderbaren Gewässer in der Schweiz erkunden möchte, sollte sich genau informieren.
In der Erläuterung der einzelnen Bestimmungen der schweizerischen Tierschutzverordnung ist zu lesen:
Artikel 23 nennt die verbotenen Handlungen, die sich auf Fische bzw. Panzerkrebse (Reptantia) beziehen
Buchstabe a verbietet, Fische in der Absicht zu fangen, sie wieder frei zulassen. Jedes Anhaken und Landen eines Fisches bringt für diesen eine starke Belastung und die Gefahr von Verletzungen durch den Angelhaken mit sich. Das gezielte Angeln auf Fische, deren Entnahme bei einem eventuellen Fang verboten oder vom Angler nicht vorgesehen ist, ist deshalb als tierschutzwidrig zu beurteilen. Generell untersagt ist das Angeln in Gewässern, aus welchen keine Fische entnommen werden dürfen. Verboten ist aber auch das gezielte Beangeln von Fischen, deren Entnahme aus dem Gewässer bei einem eventuellen Fang nicht möglich ist, z.B. Fische, die das Schonmass nicht erreichen oder die sich in der Schonzeit befinden. Die Kantone treffen die erforderlichen Massnahmen, um zufällige Fänge geschonter Fischarten so weit wie möglich zu reduzieren.
In Einzelfällen kann das Zurücksetzen von lebensfähigen Fischen aber aus ökologischen Gründen (z.B. für die Bestandeserhaltung) sinnvoll sein, selbst wenn die erbeuteten Fische grundsätzlich den Schonbestimmungen entsprechen würden (z.B. wertvolle Laichfische einheimischer Arten gemäss Anhang 1 VBGF). Zufällig erbeutete Fische, welche durch den Angelvorgang nur gering beeinträchtigt wurden, können deshalb in begründeten Fällen weiterhin zurückgesetzt werden. Nicht zur Entnahme vorgesehene Fische sind aber unmittelbar nach dem Fang mit der grösstmöglichen Sorgfalt zurückzusetzen. Hälterung oder belastende Manipulationen wie etwa Fotografieren, wiederholtes Messen, Wägen etc. sind als tierschutzwidrig anzusehen.
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Das deutsche Tierschutzgesetz sagt aus, dass einem Tier nur dann Schmerzen und Leiden zugefügt werden darf, wenn dies aus einem vernünftigen Grund geschieht. Der Nahrungserwerb ist definitiv ein solcher Grund. Daneben existieren in Deutschland meist auf Landesebene gesetzliche Regelungen, die zum Beispiel das schonende Zurücksetzen untermaßiger Fische und von Fischen erfordern, welche in der Schonzeit gefangen werden oder einer bedrohten Fischart angehören.
25 Jahre Sportfischergemeinschaft
Die Sportfischergemeinschaft Bulderner See richtet am 03. September 2011 einen "Fischertag" aus. Seit 25 Jahren ist das Gewässer in der gemeinsamen anglerischen Obhut der Dülmener Angelvereine.
Von 10 bis 18 Uhr gibt es für die Vereinsmitglieder, Familienangehörige und Gäste ein abwechslungsreiches Programm am Bulderner See. Die Einladung im PDF-Format ist hier verfügbar.
Bilder vom Fischertag wurden in unsere Galerie eingestellt. Hier der direkte Link zu den Bildern.
Dülmen bewegt sich
Tag des Sports - 700 Jahre Dülmen!
Der ASV Dulmania ist am Samstag, 16. Juli 2011 auf dem Kirchplatz in der Dülmener Innenstadt mit dabei, wenn es heißt: Aktiv werden beim "Dülmener 7-Kampf". Der Stadtsportring und die Dülmener Sportvereine laden zum Mitmachen ein!
Von 11 bis 16 Uhr gilt es viele interessante Stationen der Dülmener Sportvereine um den Marktplatz und im Stadtgebiet zu besuchen.

Hier gibt es den direkten Link zu unserer Bildergalerie.
Solunartheorie
Auf www.wissen.de werden Gravitationseinflüsse von Mond und Sonne auf unseren Heimatplaneten Erde anschaulich erklärt. Unsere Seite "Fangaussichten" beschäftigt sich genau mit diesem Thema. Hier der direkte Link:
www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/natur/index,page=2470522.html
